Familienrecht und Erbrecht

Eine familienrechtliche Beratung wird häufig notwendig anläßlich der Trennung der Ehegatten und der späteren Scheidung. Es geht zunächst meist um die Voraussetzungen einer Trennung, Abklärung des laufenden Unterhalts, die rechtlichen Beziehungen zu den Kindern und der Frage, wer  in der Ehewohnung bleiben kann und wer  ausziehen muss. Geänderte Gesetze und Rechtsprechung in den letzten 5 Jahren haben viele Neuerungen gebracht.Zu den typischen Bereichen im Familienrecht gehören insbesondere

- Unterhalt

- Kindesunterhalt

- Scheidung

- Versorgungsausgleich der Rentenanwartschaften

- Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder

- Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich

- Ehevertrag

Auch die Frage der Verfahrenskosten ist für Sie von Bedeutung. Bei Bedürftigkeit gibt es für eine Erstberatung der Möglichkeit der Beratungskostenhilfe durch einen entprechenden Schein, der von Ihnen vorher beim Amtsgericht beantragt werden muss. Im Prozess werde ich für Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen, falls dies notwendig wird.

Im Erbrecht reicht die gesetztliche Erbfolge  oft nicht aus, um eine im Sinne des Erblassers angemessene Regelung und Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod zu ermöglichen. Zwar hilft die Abfassung eines Testaments, bei laienhafter Formulierung treten mitunter aber mehr neue Fragen auf, als Antworten über den Erblasserwillen gegeben werden.Eine Beratung bei der Abfassung eines Testaments oder vorzeitigen Vermögensübertragungen, sowie rechtliche Beratung bei der Erbauseinandersetzung und der Abwehr bzw. Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gehören zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit in diesem Bereich.